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Patienteninformation zu unseren Therapiegeräten

Liebe Patientin, lieber Patient,

wir freuen uns, dass Sie sich für die von uns angebotenen Produkte und Dienstleistungen interessieren. Wir möchten Ihnen hier einen kurzen Überblick über unseren Service bieten:

Ihr Arzt hat Ihnen ein Therapiegerät verordnet und Ihnen hierfür ein Rezept ausgestellt. Dieses Rezept reichen Sie bitte bei uns ein, gerne vorab per Fax an die (0 60 36) 98 48 10, und wir klären die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Krankenkasse. Nach erfolgter Genehmigung durch die Krankenkasse werden Sie zeitnah mit Ihrem Therapiegerät versorgt und bei Bedarf in die Handhabung eingewiesen. Vor Ablauf der Mietzeit setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um die Rückholung bzw. Therapieverlängerung mit Ihnen zu besprechen.

Sind Sie Privatpatient, wird die Kostenübernahme direkt mit Ihnen vereinbart, da der jeweilige Tarif und Versicherungsumfang ganz individuell vereinbart sind. Möchten Sie sicher sein, dass Ihre private Krankenversicherung die Leistung übernimmt, klären Sie dies bitte vorab direkt.

Natürlich können Sie unsere Geräte auch als Selbstzahler direkt mieten und/oder kaufen. Setzen Sie sich für ein persönliches Angebot einfach mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gerne.

Sollten noch Fragen offen geblieben sein, haben wir hier für Sie die Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch persönlich zur Verfügung. Gehen Sie dazu bitte auf Ansprechpartner und Sie finden die richtigen Kontaktdaten.

Häufig gestellte Fragen:

CPM-Bewegungsschiene

Wie bekomme ich eine CPM-Bewegungsschiene?

Bei Bedarf erhalten Sie durch ihren behandelnden Arzt eine Verordnung für das benötigte Therapiegerät ausgehändigt. Zur weiteren Vorgehensweise reichen Sie uns diese Verordnung bitte per Post oder vorab per Fax ein. Wir kümmern uns darum, dass die Kostenübernahme mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abgeklärt wird. Als Privatpatient müssen Sie sich uns gegenüber mit der Kostenübernahme einverstanden erklären. Möchten Sie sicher sein, dass Ihre private Krankenversicherung die Kosten übernimmt, sollten Sie dies vorab direkt klären. Sobald uns eine Kostenübernahemerklärung vorliegt, setzen wir uns umgehend mit Ihnen zwecks Terminvereinbarung für die Lieferung und Anpassung in Verbindung. Die Anpassung und Einweisung wird durch unsere ausgebildeten Therapeuten direkt am Patienten durchgeführt.

Wer trägt die Kosten für die CPM-Therapie?

Gesetzliche Krankenversicherung:

Die Kosten für das verordnete Hilfsmittel werden bei medizinischer Notwendigkeit von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Damit wir als Leistungserbringer die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse beantragen können, benötigen wir die ausgestellte ärztliche Verordnung und den ausgefüllten Therapieplan von ihrem Arzt.

Private Krankenversicherung:

Die Kosten für die CPM-Bewegungstherapie werden von den meisten privaten Krankenversicherungen übernommen. Wir empfehlen Ihnen allerdings, die Kostenübernahmeerklärung bereits vor Beginn der Therapie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einzuholen.

Selbstzahler:

Sollte Ihre Krankenversicherung einer Kostenübernahme nicht zustimmen, haben Sie als Patient die Möglichkeit die Therapie mit de CPM-Bewegungsschiene selbst zu übernehmen. Für ein individuelles Angebot setzten Sie sich bitte mit unseren Mitarbeitern im Innendienst in Verbindung.

Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung?

Bei einer Hilfsmittelversorgung beträgt die gesetzliche Zuzahlung 10%, mindestens 5,-- €, maximal 10,-€. Bei der Versorgung mit einer Passiven Motorbewegungsschienen liegt die Zuzahlung in der Regel bei 10,-- €. Sie erhalten als Patient eine gesonderte Zuzahlungsrechnung per Post. Sollten Sie von der Zuzahlung durch Ihre Krankenkasse befreit sein, so reichen Sie uns bitte unmittelbar Ihren Befreiungsausweis in Kopie ein.

Die Mietzeit endet. Ich möchte jedoch länger mit der CPM-Bewegungsschiene therapieren. Was muss ich tun?

Sollten Sie länger mit Ihrer CPM-Bewegungsschiene therapieren wollen, ist es notwendig, dass Sie uns rechtzeitig eine Folgeverordnung zukommen lassen.

Bei gesetzlich versicherten Patienten kümmern wir uns als Leistungserbringer um die Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenversicherung für den Verlängerunszeitraum.
Privat versicherte Patienten müssen die Kostenübernahmeerklärung selbst bei ihrer Privaten Krankenversicherung einholen.

Meine Schiene funktioniert nicht mehr, was soll ich tun?

Sollte während der Therapiezeit die Schiene nicht funktionieren, stellen Sie bitte zunächst sicher, dass das Gerät an das Stromnetz angeschlossen ist und der Netzschalter auf "An" steht.

Sollte die Schiene einen Fehlercode anzeigen und sich nicht mehr in die richtige Position/Winkel fahren lassen, unterbrechen Sie bitte die Therapie informieren Sie uns.

Elektrotherapie

Wie bekomme ich ein Elektrotherapiegerät?

Bei Bedarf erhalten Sie durch ihren behandelnden Arzt eine Verordnung für das benötigte Therapiegerät. Diese Verordnung lassen Sie uns bitte für das weitere Vorgehen per Post oder vorab per Fax zukommen. Wir kümmern uns um die Kostenübernahme bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. In den meisten Fällen haben wir feste Versorgungsverträge geschlossen. Nach Bestätigung der Kostenübernahme werden wir Sie umgehend mit dem verordneten Elektrotherapiegerät versorgen.

Woher bekomme ich Zubehör für mein Gerät?

Sollten Sie neue Elektroden benötigen oder Probleme mit dem Gerät haben können Sie uns Montag bis Freitag von 8.00 - 17.00 Uhr erreichen und Ihr Anliegen mitteilen. Für Zubehörlieferungen bitte ein Rezept Ihres behandelnden Arztes einreichen. Wir werden Ihnen das benötigte Zubehör direkt auf dem Postweg zuschicken.

Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung?

Bei einer Hilfsmittelversorgung beträgt die gesetzliche Zuzahlung 10%, mindestens 5,-- €, maximal 10,-€. Sie erhalten als Patient eine gesonderte Zuzahlungsrechnung per Post. Sollten Sie von der Zuzahlung durch Ihre Krankenkasse befreit sein, so reichen Sie uns bitte unmittelbar Ihren Befreiungsausweis in Kopie ein.

Die Mietzeit endet. Ich möchte das Therapiegerät jedoch weiter nutzen. Was muss ich tun?

Sollten Sie Ihr Therapiegerät länger benötigen, ist es notwendig, dass Sie uns rechtzeitig eine Folgeverordnung zukommen lassen.
Klären Sie bitte mit Ihrem behandelnden Arzt, ob weiterhin eine medizinische Notwendigkeit besteht. Er wird Ihnen in diesem Fall eine Folgeverordnung ausstellen, die Sie bitte an uns weiterleiten.

Bei gesetzlich versicherten Patienten kümmern wir uns als Leistungserbringer um die Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenversicherung für den Verlängerunszeitraum.
Privat versicherte Patienten müssen die Kostenübernahme uns gegenüber erklären und können sich vorher eine Absicherung bei Ihrer PKV einholen.

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, als Selbstzahler direkt das Gerät über uns zu mieten bzw. zu kaufen. Gerne erstellen wir Ihnen ein persönliches Angebot.

Wie funktioniert die Geräterückgabe nach Mietende?

Wir informieren Sie schriftlich vor Mietablauf über das bevorstehende Mietende. Sie haben die Möglichkeit, die Therapiezeit zu verlängern oder Ihr Gerät an uns zurückzugeben, falls es nicht mehr benötigt wird.

Hierfür senden Sie uns das Gerät bitte als Postpaket ausreichend frankiert zurück, oder Sie fordern einen Rücksendeschein an. Damit kann das Gerät verpackt in jedem DPD Paketshop vorfrankiert abgegeben werden.